Landratsamt erteilt wasserrechtliche Erlaubnis für bestehende Grundwasserentnahmen des Europa-Park
Zahlreiche Stellungnahmen wurden geprüft
Das Landratsamt Ortenaukreis hat dem Europa-Park die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, jährlich bis zu 3.645.000 Kubikmeter Grundwasser aus 18 bestehenden Tiefbrunnen auf dem Parkgelände in Rust zu entnehmen.
Der Entscheidung ging ein umfangreiches Zulassungsverfahren voraus. Das Landratsamt hat dabei zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden und Umweltvereinigungen geprüft, bewertet und abgewogen.
„Das Zulassungsverfahren für die Grundwasserentnahmen des Europa-Parks ist nach fünf Jahren abgeschlossen. Wir haben die Entscheidung auf Grundlage einer sorgfältigen fachlichen Prüfung getroffen. Um die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt belastbar bewerten zu können, wurde dafür unter anderem ein großflächiges Grundwassermodell erstellt“, sagt Dr. Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter und zuständiger Dezernent.
Die nun erteilte Erlaubnis fasst alle derzeit vorhandenen Grundwasserentnahmen des Europa-Park auf dem Parkgelände in einer Genehmigung zusammen und regelt die Voraussetzungen für die jeweiligen Entnahmen umfassend.
Das Grundwasser aus den 18 Tiefbrunnen auf dem Parkgelände dient dem Betrieb von Attraktionen und der Bewässerung von Grünanlagen; rund zwei Drittel werden für den Betrieb umweltfreundlicher Grundwasserwärmepumpen zur Gebäudeheizung und Gebäudeklimatisierung genutzt. Rund 2,8 Millionen Kubikmeter des entnommenen Grundwassers werden dem Wasserkreislauf über Rückgabebrunnen oder durch Einleitung in oberirdische Gewässer unmittelbar wieder zugeführt.
Der Europa-Park strebt an, in den kommenden Jahren zusätzliche Rückgabebrunnen zu bauen, um möglichst viel Grundwasser wieder direkt dem Grundwasserkörper zuzuführen.