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Ortenaukreis stärkt Krisenmanagement

Erfolgreiche Ausbildung neuer Mitglieder des Führungsstabs abgeschlossen

Nach einer intensiven fünftägigen Ausbildung haben am vergangenen Freitag weitere 18 Frauen und Männer die Qualifikation für eine Tätigkeit in einem Führungsstab erworben. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bestellte sie anschließend zu ehrenamtlichen Mitgliedern.

Damit ist ein weiterer Schritt in einem Prozess gelungen, der im Jahr 2023 begonnen hat. Gemeinsam mit Prof. Dr. Dominic Gißler, Experte für Bevölkerungsschutz, arbeitet das Landratsamt daran, einen einsatz- und leistungsfähigen Führungsstab aufzubauen.

„Der Führungsstab ist eine besondere Führungsorganisation des Landratsamts für außergewöhnliche Ereignisse und unterstützt den Kreisbrandmeister und die untere Katastrophenschutzbehörde“, erklärt Stefanie Dörfler, Leiterin des Amts für Brand- und Katastrophenschutz. „Im Krisenfall agiert der Führungsstab auf der operativ-taktischen Ebene bei der Leitung der Einsatzkräfte und steht neben dem Verwaltungsstab des Landratsamts, der administrative Aufgaben übernimmt“, erklärt Kreisbrandmeister Bernhard Frei.

Die neuen Mitglieder des Führungsstabs erprobten ihre in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten direkt in einem eintägigen Übungsszenario. Dabei war der Führungsstab erstmals mit seiner neuen Gesamtstärke von 56 Personen im Einsatz.

Geübt wurden Abläufe und Schnittstellen bei einer komplexen Großschadenslage. Ziel war es, Lagebewusstsein, strukturierte Entscheidungsprozesse und Führung unter hoher Dynamik realitätsnah zu trainieren.

Im Laufe des Jahres 2026 stehen für den Führungsstab weitere Ausbildungs- und Trainingseinheiten an. Jedes Stabsmitglied muss pro Kalenderjahr 30 Stunden Training absolvieren.

„Die Kreisverwaltung ist gewappnet, um im Ereignisfall schnell und zielgerichtet agieren zu können. Durch laufende Erprobung und Fortbildung halten wir die dafür notwendigen Fähigkeiten aufrecht. Daher haben sowohl der Führungsstab als auch der Verwaltungsstab eine zentrale Funktion bei der Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen“, so Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit sowie Verwaltungsstabsleiter.

Hintergrund:

Der Landkreis ist nach § 28 Landeskatastrophenschutzgesetz BW gesetzlich verpflichtet, einen Führungsstab und einen Verwaltungsstab vorzuhalten. Der Führungsstab verfügt über 56 ausgebildete und aktive ehrenamtliche Personen. Er wird im Schadensfall alarmiert und nimmt binnen zwei Stunden den Betrieb auf. Neben dem laufenden Übungsbetrieb erfolgen im Rahmen einer Kooperation mit den Führungsstäben des Landkreises Biberach und des Zollernalbkreises zusätzlich regelmäßige gemeinsame Übungen.

Der Verwaltungsstab wird aus Mitgliedern der Verwaltung gebildet. Er organisiert und steuert die Verwaltungsmaßnahmen, die im Rahmen einer Krise oder einer Katastrophe notwendig werden. Führungs- und Verwaltungsstab ergänzen sich zur gesamtheitlichen Bewältigung einer Krisen- oder Katastrophenlage.

16.03.2026