Abfallgebühren im Ortenaukreis am 31. März fällig
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises weist darauf hin, dass am 31. März 2026 die Haus- und Geschäftsmüllgebühren fällig werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen sich um nichts kümmern. Alle anderen können die zu zahlenden Gebühren dem im vergangenen Jahr zugestellten Abfallgebührenbescheid entnehmen.
„Grundsätzlich erhebt der Eigenbetrieb die Abfallgebühren per Dauerbescheid. Nur wenn gebührenrelevante Änderungen eintreten, zum Beispiel wenn sich die Behältergröße ändert oder ein Eigentumswechsel erfolgt, wird ein neuer Dauergebührenbescheid erstellt“, erklärt Anna Wagner, stellvertretende Geschäftsführerin des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.
Die Gebührenbescheide können jederzeit im Kundenportal der Abfallwirtschaft des Ortenaukreises eingesehen werden. Dort können auch SEPA-Lastschriftmandate für den Einzug der Abfallgebühren erteilt sowie die hinterlegten Bankverbindungen selbstständig geprüft beziehungsweise aktualisiert werden.
„Sie müssen dann nicht mehr an die Überweisung der Abfallgebühren denken, da die Gebühren immer pünktlich bei Fälligkeit abgebucht werden. So können Mahnungen und dadurch entstehende Kosten vermieden werden“, so Wagner.
Zum Kundenportal gelangt man über die Website www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de, über die AbfallApp oder direkt über den QR-Code auf dem Gebührenbescheid. Alternativ kann ein Lastschriftmandat auch über ein Formular auf der Homepage unter „Formulare & Infothek“ erteilt werden.
Weitere Informationen zur Abfallgebühr im Ortenaukreis oder zu den weiteren Funktionen des Kundenportals gibt es auch telefonisch unter 0781 805 6000 oder per E-Mail an abfallgebuehren@ortenaukreis.de.