Gesunde Honigbienen im Ortenaukreis: Fünf Schritte, die Krankheiten vorbeugen
Für die fast zweitausend Imkerinnen und Imker im Ortenaukreis beginnt das Bienenjahr mit dem ersten Blick in die überwinterten Völker. „Gerade jetzt zeigt sich, ob ein Volk stark ist, deutlich geschwächt wirkt oder den Winter nicht überstanden hat“, weiß Amtstierärztin Kerstin Danner vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts, die dort federführend für die Bekämpfung von Bienenseuchen zuständig ist. Bleiben geschwächte oder tote Völker ungesichert stehen, werden sie häufig von anderen Völkern ausgeräubert – und damit können auch Parasiten und Krankheitserreger weitergetragen werden. Das kann im schlimmsten Fall zur Bildung von tierseuchenrechtlichen Sperrbezirken führen und dazu, dass Bienen getötet werden müssen. „Mit wenigen, klaren Schritten lässt sich viel für die Bienengesundheit erreichen – am eigenen Stand und in der Nachbarschaft“, betont Danner.
Damit das gelingt, erinnert das Landratsamt an fünf Punkte, die zum Saisonstart besonders wichtig sind:
Erstens muss jede Honigbienenhaltung beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angemeldet sein; die Anmeldung ist kostenfrei und hilft, im Seuchenfall schnell den Überblick zu behalten. Wer die Bienenhaltung beendet, sollte sie dort auch wieder abmelden. Unabhängig davon gilt für alle Imkerinnen und Imker die verpflichtende Meldung bei der Tierseuchenkasse bis zum 1. Mai 2026.
Zweitens müssen leere Honigbienenwohnungen (Beuten) immer bienendicht verschlossen sein, damit andere Völker keinen Zugang zu möglicherweise infektiösem Material bekommen. „Ist das wegen des Zustands nicht mehr möglich, müssen Beute und Material so beseitigt werden, dass Bienen dauerhaft nicht herankommen“, erklärt Danner. Verstöße gegen die ersten beiden Auflagen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Drittens gilt: Wer Honigbienenvölker vorübergehend an einen anderen Ort bringt, kennzeichnet den Standort mit Namen und Anschrift. Wanderimkerinnen und Wanderimker melden sich vorab bei dem für den neuen Standort zuständigen amtlichen Bienensachverständigen, vorhandene amtliche Gesundheitszeugnisse sollten in Kopie gut sichtbar am Standort hängen;
Scheinbar herrenlose oder verwahrloste Bienenstände sollen beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gemeldet werden, damit gehandelt werden kann.
Viertens sollen Honigbienen niemals mit gekauftem Resthonig gefüttert werden. Honig aus Drittländern, aber auch mancher Honig aus der Europäischen Union, kann Sporen der Amerikanischen Faulbrut enthalten: Für Menschen ist das unbedenklich, für Honigbienen nicht. „Honiggläser mit Resten sollten nach dem Verzehr vollständig ausgespült werden, denn Bienen finden Honigreste sogar im Altglascontainer“, weiß die Amtstierärztin.
Fünftens braucht Bienenhaltung verlässliche Pflege. Völker, die sich selbst überlassen bleiben, sterben oft nach wenigen Jahren an Krankheiten. Unterstützung und Erfahrung bieten die örtlichen Imkervereine – am besten schon vor dem Start, ebenso während der laufenden Imkerei.
„Wer diese Punkte beherzigt, schützt die eigenen Völker und hilft mit, dass Krankheiten gar nicht erst die Runde machen“, so Danner.