Dienstaufsichtliche Prüfung in Appenweier: Landratsamt legt Ergebnisse zu zentralen Vorwürfen vor
Kommunalaufsicht spricht Ermahnung aus
Das Landratsamt Ortenaukreis hat die zentralen Vorwürfe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Appenweiers Bürgermeister Viktor Lorenz geprüft. Dabei wurde auch bewertet, ob ein Amtsenthebungsverfahren in Betracht kommt. Nach der vorliegenden Sach- und Rechtslage sieht das Kommunalamt des Kreises keine Grundlage für eine Amtsenthebung. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür liegen nicht vor. Unabhängig davon hat das Landratsamt dem Bürgermeister gegenüber klargemacht, dass sein Auftreten den Anforderungen des Amtes entsprechen muss.
Ergebnisse zu wesentlichen öffentlich diskutierten Punkten
Alkoholbedingtes Auftreten
Gegenstand der Prüfung waren Vorwürfe zu alkoholbedingtem, amtsunangemessenem Auftreten des Bürgermeisters bei mehreren Fastnachtsveranstaltungen 2025 in Appenweier. Dazu lagen der Kommunalaufsicht schriftliche Stellungnahmen sowie mehrere, teils übereinstimmende Zeugenschilderungen vor. Einzelne Details werden unterschiedlich dargestellt.
Die Kommunalaufsicht bewertet das klar: Das entspricht nicht den Anforderungen, die an das Auftreten eines Bürgermeisters gestellt werden. Unabhängig von strafrechtlichen Fragestellungen gilt: Ein Bürgermeister muss bei öffentlichen Anlässen so auftreten, dass das Vertrauen in das Amt nicht beschädigt wird. Die Kommunalaufsicht spricht deshalb gegenüber dem Bürgermeister eine Ermahnung aus.
Repräsentationspräsente: Vor-Ort-Prüfung und klare Erwartungen
Zum Thema Repräsentationspräsente („Whisky“) hat das Kommunalamt den Bestand vor Ort geprüft. Der Bürgermeister hat eine Liste vorgelegt, an wen Whisky-Flaschen ausgegeben worden sein sollen. Zum tatsächlichen Bestand besteht derzeit eine Differenz von fünf Flaschen im Einkaufswert von jeweils rund 40 Euro. Die Lagerung erfolgte gemeinsam mit anderen Präsenten in einem allgemein zugänglichen Raum im Rathaus. Wer Flaschen entnommen hat, bzw. ob Entnahmen nicht dokumentiert wurden, lässt sich nachträglich nicht aufklären.
Die Kommunalaufsicht fordert ab sofort eine lückenlose Dokumentation, gesicherte Lagerung und klare Zuständigkeiten. Der Bürgermeister hat entsprechende Maßnahmen inzwischen veranlasst.
Klare Linie
Kritik an der bisherigen Vorgehensweise weist das Landratsamt entschieden zurück. „Maßstab sind Gesetz, Aktenlage und überprüfbare Tatsachen – nicht Behauptungen und Vermutungen. Das Wohl der Gemeinde muss in Appenweier wieder Vorrang haben. Persönliche Befindlichkeiten haben zurückzustehen. Appenweier darf in dieser Phase nicht weiter beschädigt werden, weder in seiner Handlungsfähigkeit noch in seinem Ansehen – das habe ich erst kürzlich beim Termin im Landratsamt beiden Seiten deutlich gemacht“, erklärt Landrat Thorsten Erny.
Weitere geprüfte Punkte
Zu mehreren öffentlich diskutierten Vorwürfen ergeben sich aus der Prüfung keine dienstrechtlichen Feststellungen, unter anderem bei:
- Flammenkuchenessen (Vorteilsnahme nicht belegt)
- „Hansefit“ (keine Vereinbarung zustande gekommen; kein pflichtwidriges Verhalten festgestellt)
- Versuchter Grundstückserwerb (Geschäft nicht zustande gekommen; keine belastbaren Hinweise auf pflichtwidriges Verhalten; der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits 2019 gefasst und war damit in der Öffentlichkeit bekannt)
- Nebentätigkeit im Fitnessstudio (angezeigt und genehmigt; im geprüften Rahmen keine Beanstandung)
- Fehlerhafte Online-Veröffentlichung eines Abstimmungsergebnisses (Fehler eingeräumt und korrigiert; keine straf- oder dienstrechtlich relevante Feststellung)
- Nicht durchgeführte Abstimmungen (kommunalrechtlich keine Beanstandung abgeleitet)
Was die Kommunalaufsicht prüft – und was nicht
„Ein Bürgermeister ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und trägt dafür die politische Verantwortung. Die Kommunalaufsicht wird dienstrechtlich nur in eng begrenzten Fällen tätig – nämlich dann, wenn sich aus konkreten Vorwürfen ein rechtlich relevanter Prüfauftrag ergibt“, erklärt Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises und für die Kommunalaufsicht zuständiger Dezernent.
Wichtig ist auch die Zuständigkeitsgrenze: Das Landratsamt ist keine Ermittlungsbehörde. Strafrechtliche Vorwürfe (etwa Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung) werden von Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft. Das Landratsamt kommentiert keine Ermittlungsstände. Soweit Ergebnisse vorliegen und rechtlich übermittelt werden dürfen, werden diese dienstrechtlich bewertet.
Warum das Verfahren Zeit gebraucht hat
„Das Landratsamt entscheidet hier bewusst gründlich und belastbar“, erklärt Dezernent Stoermer. „Die Beschwerde umfasste zahlreiche Einzelsachverhalte und wurde mehrfach ergänzt. Für eine rechtssichere Bewertung mussten Stellungnahmen eingeholt, Unterlagen geprüft, Rückfragen geklärt und Vorwürfe rechtlich eingeordnet werden. Dazu kamen weitere Eingaben im laufenden Verfahren sowie die Vor-Ort-Prüfung. Auch wiederholte Nachfragen der Beschwerdeführer, die im laufenden Verfahren jeweils zu bearbeiten waren, haben zusätzliche Ressourcen gebunden.“
Wie geht es weiter?
Die Ergebnisse der dienstaufsichtlichen Prüfung wurden den Beteiligten schriftlich übermittelt.
Soweit strafrechtliche Anzeigen vorliegen, liegt die Prüfung bei der Staatsanwaltschaft; das Landratsamt kommentiert dazu keine Ermittlungsstände.
„Die Versachlichung der Lage in Appenweier ist in erster Linie eine Frage der Zusammenarbeit vor Ort. Gemeinderat und Bürgermeister haben kommunalrechtliche und politische Möglichkeiten, Konflikte zu bearbeiten – etwa über transparente Abstimmungen, klare Absprachen und einen respektvollen Umgang in den Gremien“, betont Landrat Erny. Auf seine Initiative sind weitere Gespräche zur Stabilisierung der Zusammenarbeit terminiert.
Der Landrat erwartet zur Vorbereitung der anstehenden Gemeinderatssitzungen eine frühzeitige Abstimmung des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden sowie auf beiden Seiten den Verzicht auf Provokationen und persönliche Zuspitzungen.
Hintergrund
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde betrifft grundsätzlich personenbezogene Vorgänge und ist kein öffentliches Verfahren. Da in diesem Fall wesentliche Vorwürfe aber bereits seit Wochen Gegenstand öffentlicher Debatten und Berichterstattung sind, informiert das Landratsamt in Grundzügen über den Stand und die Ergebnisse der Prüfung.
Die Stellungnahme zu einem möglichen Amtsenthebungsverfahren wird dem Regierungspräsidium Freiburg vorlegt.
Nach der Gemeindeordnung entscheidet in Baden-Württemberg das Verwaltungsgericht auf Antrag der oberen Rechtsaufsichtsbehörde
(Regierungspräsidium) über eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit eines Bürgermeisters – nicht das Landratsamt.