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Entsorgung von LV-Batterien: Neues Annahmeangebot auf drei Wertstoffhöfen

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft informiert über die neuen gesetzlichen Regelungen bei der Entsorgung von Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln (LV-Batterien) wie E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern. Der Ortenaukreis setzt mit einem neuen Annahmeangebot auf drei Wertstoffhöfen die kommunale Rücknahmepflicht nach dem neuen Batteriegesetz (BattDG) um. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, bestimmte Altbatterien sicher zu entsorgen.

„Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln können ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Wertstoffhöfen abgegeben werden, da eine Entsorgung über die mobile Problemstoffsammlung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Am einfachsten ist es, die alte LV-Batterie direkt beim Kauf einer neuen zurückzugeben“, erklärt Stefan Weiler vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) weitet die Herstellerverantwortung aus. Händler müssen alle Batteriekategorien, die sie verkaufen, kostenlos zurücknehmen. Der Fachhandel ist damit die wichtigste Rückgabestelle für alte Akkus.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass Batterien und Akkus fachgerecht entsorgt werden müssen, da sie Brand- und Umweltgefahren verursachen können. Das neue Annahmeangebot auf den Wertstoffhöfen trägt dazu bei, eine sichere Sammlung und Entsorgung zu gewährleisten.

Darüber hinaus können LV-Batterien seit dem 1. Januar 2026 auf den folgenden Wertstoffhöfen des Ortenaukreises gebührenfrei abgegeben werden:

  • Offenburg-Rammersweier
  • „Vulkan“, Haslach im Kinzigtal
  • Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg, Ringsheim

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung gibt es unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de, in der AbfallApp oder direkt bei der Abfallberatung unter 0781 805-9600.

27.01.2026