- Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
- Nachweis der Erbberechtigung (Testament, Erbschein)
- Verzichtserklärung eventueller Miterbinnen und Miterben
- Waffenbesitzkarte der verstorbenen Person
- Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems, sofern die zuständige Behörde keine Ausnahme zulässt und Sie nicht sachkundig sind.
- zum Nachweis der persönlichen Eignung können erforderlich sein:
- ein amts- oder fachärztliches oder
- ein fachpsychologisches Zeugnis
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