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Mehr Zeit für Weiterbildung: vhs Ortenau wird anerkannte Bildungszeit-Einrichtung

Regierungspräsidium Karlsruhe erkennt Volkshochschule nach Bildungszeitgesetz an – erste Angebote auch für Gästeführerausbildung

Die Volkshochschule Ortenau (vhs) ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe offiziell als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Beschäftigte können für passende Weiterbildungen bei der vhs Ortenau künftig Bildungszeit beantragen und sich dafür von ihrer Arbeit freistellen lassen.

„Ob Bildungszeit gewährt wird, entscheidet der jeweilige Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung in einem erkennbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Beschäftigten steht“, informiert die Leiterin der vhs Ortenau, Elke Baumgartner.

Für die von der vhs Ortenau neu angebotene „Gästeführer-Grundausbildung Kehl am Rhein 2026“ bedeutet dies: Beschäftigte aus Tourismus, Hotellerie und Gastronomie sowie Gästeführer können die Weiterbildung grundsätzlich im Rahmen der Bildungszeit nutzen, wenn ihr Arbeitgeber zustimmt.

Baumgartner sieht in der Anerkennung einen wichtigen Schritt für die Bildungsregion Ortenau: „Die Bildungszeit eröffnet vielen Menschen neue Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Gerade im ländlichen Raum ist es uns ein großes Anliegen, hochwertige Weiterbildung zugänglich zu machen. Die Anerkennung stärkt unsere Arbeit und motiviert uns, unser berufsbezogenes Angebot weiter auszubauen.“

Auch das Amt für Schule und Kultur des Landratsamts Ortenaukreis begrüßt die Entscheidung. Amtsleiter Bernhard Kohler betont: „Die vhs Ortenau ist ein wichtiger Akteur in der Bildungslandschaft des Kreises. Dass ihre Angebote nun im Rahmen der Bildungszeit genutzt werden können, ist ein Gewinn für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.“

Die vhs Ortenau plant, neben der Gästeführer-Grundausbildung weitere Angebote auf ihre Eignung für Bildungszeit zu prüfen und Interessierte fortlaufend über entsprechende Kurse zu informieren.

08.01.2026