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Vorübergehende Schließung der Eingliederungshilfe im Jugendamt

Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche des Landratsamts Ortenaukreis bleibt im Zeitraum vom 12. bis 16. Januar 2026 geschlossen. Während dieses Zeitraums sind die Mitarbeitenden persönlich oder telefonisch nicht erreichbar. Grund für die Schließung ist die organisatorische Zusammenführung aller Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in der Eingliederungshilfe im Jugendamt.

Zu Beginn des Jahres 2025 wurde das Ausführungsgesetz zur Zusammenlegung der Eingliederungshilfen für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen in der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 erwartet. Aufgrund des Regierungswechsels wurde der Referentenentwurf bislang jedoch nicht verabschiedet. Die angestrebte einheitliche Bearbeitung sowie die Gleichstellung der Kinder und Jugendlichen entsprechen dem Leitgedanken der Arbeit des Ortenaukreises als zentrale Anlaufstelle für seine Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund zieht der Ortenaukreis die organisatorische Umstrukturierung zeitlich vor und setzt sie bereits im Januar 2026 um.

Anliegen, die per E-Mail eingehen, werden zeitnah bearbeitet. In dringenden Fällen steht der Fachdienst Eingliederungshilfe unter der Telefonnummer 0781 805 9730 als Ansprechpartner zur Verfügung.

29.12.2025