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Jagdschein rechtzeitig zum neuen Jagdjahr verlängern

Neues Verfahren erleichtert Antragstellung

Am 1. April 2026 beginnt das neue Jagdjahr. Das Landratsamt Ortenaukreis ruft alle Jägerinnen und Jäger dazu auf, die Gültigkeit ihres Jagdscheins frühzeitig zu prüfen und die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen. Bereits ab dem 1. Januar 2026 können entsprechende Anträge gestellt werden. Erstmals kann der Jagdschein während der Bearbeitung beim Jäger verbleiben. Die Jagdbehörde des Kreises sendet nach Prüfung einen Verlängerungsaufkleber per Post zu, der unmittelbar nach Erhalt in den Jagdschein eingeklebt werden muss. Wer den Jagdschein dennoch vorlegt, erhält die Verlängerung wie bisher eingedruckt.

Ein gültiger Jagdschein ist nicht nur Voraussetzung für die Teilnahme an der Jagd, sondern nach dem Waffengesetz auch sogenannter „Bedürfnisnachweis“ für den Besitz von Waffen und Munition.
Läuft der Jagdschein ab, ohne dass rechtzeitig eine Verlängerung beantragt wurde,

  • muss die Waffenbehörde das waffenrechtliche Bedürfnis erneut prüfen,
  • ist der Besitz von Munition strafbar,
  • entfällt die Jagdpachtfähigkeit.

Das Landratsamt empfiehlt insbesondere Jagdpächtern eine frühzeitige Antragstellung, um Unterbrechungen zu vermeiden.

Für die Verlängerung sind einzureichen:

  • ausgefüllter Jagdscheinantrag – online abrufbar auf der Homepage des Ortenaukreises (www.ortenaukreis.de/media/custom/3406_352_1.PDF?1725954553)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
  • gültige Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung über den gesamten beantragten Zeitraum; reine Zahlungsnachweise reichen nicht aus
  • Lichtbild, falls das Jagdscheinheft voll ist und ein neues Dokument ausgestellt werden muss.

Die Unterlagen können per Post eingereicht oder direkt in den Hausbriefkasten in der Dienststelle des Landratsamts in der Okenstraße 29 in Offenburg eingeworfen werden. Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich und setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus. Nach Bearbeitung erhalten Jägerinnen und Jäger den Verlängerungsaufkleber oder – falls vorgelegt – den Jagdschein mit Gebührenbescheid umgehend per Post zurück.

16.12.2025