Für die Vermittlung erhebt das Notariat eine Gebühr, die vom Nachlasswert abhängt. Genaue Auskünfte erteilt Ihr Notariat. In folgenden Fällen ermäßigt sich die Gebühr:
- Das Verfahren endet ohne Bestätigung der Auseinandersetzung.
- Das Verfahren erledigt sich vor der Verhandlung.