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Für die Vermittlung erhebt das Notariat eine Gebühr, die vom Nachlasswert abhängt. Genaue Auskünfte erteilt Ihr Notariat. In folgenden Fällen ermäßigt sich die Gebühr:

  • Das Verfahren endet ohne Bestätigung der Auseinandersetzung.
  • Das Verfahren erledigt sich vor der Verhandlung.