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Neuer Härtefallfonds des Bundes unterstützt SED-Opfer

Beratung im Ortenaukreis gestartet

Seit dem 9. November 2025 steht Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ein neuer bundesweiter Härtefallfonds offen. Die SED-Opferbeauftragte des Deutschen Bundestages, Evelyn Zupke, hat zum Jahrestag des Mauerfalls die Richtlinie zur Vergabe der Mittel erlassen. Damit nahm der Fonds offiziell seine Arbeit auf – auch Betroffene im Ortenaukreis können ab sofort Unterstützung beantragen.

„Mit dem Härtefallfonds setzt der Bund ein wichtiges Signal der Anerkennung für Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden und bis heute unter den Folgen leiden“, sagt Heiko Faller, Sozialdezernent im Landratsamt Ortenaukreis. „Gerade zum Jahrestag des Mauerfalls wird deutlich, dass es nicht nur um historische Erinnerung geht, sondern auch um konkrete Hilfe im Hier und Heute.“

Der Härtefallfonds richtet sich an in Deutschland lebende Opfer politischer Verfolgung in der DDR, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden oder eine entsprechende Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz vorlegen können und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Auch Ehepartnerinnen und Ehepartner, Kinder, Eltern und Hinterbliebene von ehemals politisch Inhaftierten können Unterstützung erhalten, sofern sie bedürftig sind.

In der Regel betragen die Leistungen 5.000 Euro für Betroffene und 2.500 Euro für Angehörige. In besonderen Härtefällen sind höhere Zahlungen möglich. Gefördert werden vor allem gesundheitsfördernde Maßnahmen, Hilfen zur sozialen Teilhabe, Mobilität, Bildungsangebote sowie ein selbstbestimmtes Wohnen. Für Opfer politisch motivierten Freiheitsentzugs können zusätzlich Zuschüsse zu Erholungsreisen, Bekleidung und Beerdigungskosten gewährt werden. Leistungen können mehrfach beantragt werden, sofern in den vergangenen 24 Monaten keine Zahlung aus einem anderen Härtefallfonds erfolgt ist. Die Unterstützungsleistungen werden nicht als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet.

Die gesetzliche Grundlage für den Fonds geht auf einen einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages im Frühjahr 2025 zurück. Mit der Durchführung ist die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte in Bonn betraut. Informationen zum Fonds, die vollständige Richtlinie sowie Antragsformulare stehen online unter www.stepv.de zur Verfügung. Die Stiftung ist telefonisch unter 0228 3689-370 und per E-Mail an info@stepv.de erreichbar.

Zusätzlich zum neuen Härtefallfonds bestehen weiterhin finanzielle Ausgleichsleistungen, die direkt über das Landratsamt Ortenaukreis beantragt werden können. Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Anspruchsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die in der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren und deren Haftzeit im Rahmen eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens anerkannt wurde. Die Haftdauer muss dabei mindestens 90 Tage betragen haben. Auch eine Anerkennung nach dem Ersten Rehabilitierungsgesetz oder nach dem Häftlingshilfegesetz kann einen Anspruch begründen.

„Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden und heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, sollten sich unbedingt beraten lassen“, betont Julia Baube, Sachgebietsleitung Soziales Entschädigungsrecht im Landratsamt Ortenaukreis. „Wir unterstützen Betroffene dabei, die passenden Leistungen zu finden und die notwendigen Anträge zu stellen“, so Baube.

Der entsprechende Leistungsantrag ist beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Soziales und Versorgung, Soziales Entschädigungsrecht, Badstraße 20, 77652 Offenburg, erhältlich oder kann über die Homepage www.ortenaukreis.de abgerufen werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Sozialen Entschädigungsrechts telefonisch unter 0781 805-1242 sowie per E-Mail an entschaedigungsrecht@ortenaukreis.de zur Verfügung.

18.11.2025