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Wie kann ich als Einrichtung eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen?

Leistungen privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, können von der Umsatzsteuer befreit werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die zuständige Landesbehörde bestätigt, dass die Schule oder Einrichtung ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine Prüfung, die vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abgelegt wird, vorbereitet.

Mehr Informationen finden Sie hier:
https://gacloud.lraog.de/index.php/s/5HmA9c3X2reiYw8