Was ist die Organisationspauschale?
Die Organisationspauschale kann für übertragene Aufgaben gemäß § 8 Absatz 3 PflBG durch die Pflegeschulen den Trägern der praktischen Ausbildung (TdpA) berechnet werden.
Dabei konnten sich die Leistungserbringerverbände auf die zwei folgenden Leistungspakete einigen:
1. Sicherstellung der Kooperationen mit den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen sowie die Erstellung des Ausbildungsplans. Dies beinhaltet zum Beispiel:
- Akquise Praxispartner und Abschluss von Kooperationsverträgen
- Erstellung genereller und individueller Ausbildungspläne unter Beachtung von Urlaubsplanung und Fehlzeiten sowie ständige Überwachung notwendige Korrekturen
2. Laufenden Organisationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausbildungsziels, zum Beispiel:
- Fehlzeitenmanagement
- Überwachung der Vollständigkeit der Ausbildungsnachweise
- Reflexion von individuellen Praxiserfahrungen inclusive daraus folgenden Interventionen
- Organisation
- Durchführung und Dokumentation von Praxisanleitungskonferenzen und
- Fortbildungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der praktischen Ausbildung
Ausgleichsabgabe und Organisationspauschale 2025-2027
https://gacloud.lraog.de/index.php/s/YmaTagnDzLBm5Pt