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Was ist die Organisationspauschale?

Die Organisationspauschale kann für übertragene Aufgaben gemäß § 8 Absatz 3 PflBG durch die Pflegeschulen den Trägern der praktischen Ausbildung (TdpA) berechnet werden.

Dabei konnten sich die Leistungserbringerverbände auf die zwei folgenden Leistungspakete einigen:

1. Sicherstellung der Kooperationen mit den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen sowie die Erstellung des Ausbildungsplans. Dies beinhaltet zum Beispiel:

  • Akquise Praxispartner und Abschluss von Kooperationsverträgen
  • Erstellung genereller und individueller Ausbildungspläne unter Beachtung von Urlaubsplanung und Fehlzeiten sowie ständige Überwachung notwendige Korrekturen

2. Laufenden Organisationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausbildungsziels, zum Beispiel: