Auf welcher Grundlage berechne ich die Ausgleichsabgabe für den Einsatz der Auszubildenden in meiner Einrichtung?
Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sind die Empfehlungen der Leistungserbringerverbände in Baden-Württemberg.
Im Rahmen der Generalistischen Pflegeausbildung müssen alle Auszubildenden praktische Pflichteinsätze in unterschiedlichen Versorgungsbereichen absolvieren. Zur Umsetzung dieser Anforderung kooperieren die Träger der praktischen Ausbildung (TdpA) mit anderen Einrichtungen (Einsatzstellen) und entsenden eigene Auszubildende regelmäßig für diese Praxiseinsätze dort hin.
Beim Einsatz von Auszubildenden bei externen Einsatzstellen wird eine Stundenvergütung je Einsatzstunde vorgesehen, die die Einsatzstellen den TdpA in Rechnung stellen. Hierbei werden ausschließlich die Pflichteinsatzstunden eines Einsatzes berechnet. Die Beträge differenzieren danach, ob es sich bei der Einsatzstelle um ein Krankenhaus, eine stationäre Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Dienst handelt.
Dokument Ausgleichsabgabe und Organisationspauschale 2025-2027
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://gacloud.lraog.de/index.php/s/YmaTagnDzLBm5Pt