Welche Inhalte dürfen die jährlichen Fortbildungen im Umfang von 24h zur Weiterqualifizierung haben?
Die jährlich vorgeschriebenen Fortbildungen können neben den in § 4 Absatz 3 PflAPrV geforderten berufspädagogischen Themen auch fachliche oder berufspolitische Inhalte umfassen – jedoch höchstens im Umfang von 12 Stunden pro Jahr.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheits-_Pflegeberufe/Informationsblatt_Praxisanleitung.pdf