Welche Weiterbildung braucht die Praxisanleitung, um Auszubildenden begleiten zu dürfen? Wie viele Stunden muss ich jährlich an Fortbildungen absolvieren, um in der Praxisanleitung arbeiten zu können?
Die Qualifikation als praxisanleitende Person gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV muss durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden nachgewiesen werden. Um die Qualifikation aufrecht zu erhalten, müssen kontinuierlich Fortbildungen in einem Umfang von jährlich mindestens 24 Stunden erbracht werden. Eine Fortbildungsstunde entspricht dabei einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheits-_Pflegeberufe/Informationsblatt_Praxisanleitung.pdf