Welche Aufgaben habe ich als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter?
Die Praxisanleitenden haben eine bedeutende Rolle beim Kompetenzerwerb der Auszubildenden. In der geplanten und strukturierten Praxisanleitung führen die praxisanleitenden Personen die Auszubildenden Schritt für Schritt an die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben als Pflegefachfrau/-mann heran. Hauptaufgabe hierbei ist, die Auszubildenden zur Befähigung der selbständigen Ausführung der nach § 5 PflBG (Ausbildungsziel) insbesondere in Verbindung mit § 4 PflBG (Vorbehaltene Tätigkeiten) anzuleiten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheits-_Pflegeberufe/Informationsblatt_Praxisanleitung.pdf