Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Vogelgrippefall im Elsass: Überwachungszone reicht in den Ortenaukreis 

Diese Regeln gelten jetzt

In einem Geflügelbetrieb bei Straßburg im Département Bas-Rhin (Frankreich) ist am 6. November die Vogelgrippe bestätigt worden. Wegen der französischen Sperrzonen gilt auf Ortenauer Seite eine Überwachungszone (Mindestradius 10 km ausgehend vom Ausbruchsbetrieb in Frankreich). Betroffen sind Teilgebiete von Kehl, Willstätt und Neuried. Das Landratsamt Ortenaukreis hat am Freitagnachmittag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen (im Anhang, Karte auf Seite 2).

Für Geflügelhalter in der Überwachungszone gelten folgende Kernauflagen (Einzelheiten stehen in der Allgemeinverfügung):

  • Stallhaltung der Tiere bzw. Haltung, die oben und seitlich ausreichend gegen Wildvögel schützt (bei Netzen: max. 2,5 cm Maschenweite).
  • Bestände und Auffälligkeiten melden (inkl. verendeter Tiere, Produktionsrückgänge) an das Veterinäramt, bevorzugt per E-Mail Vetamt@Ortenaukreis.de; Bestandsregister führen.
  • Strenge Hygieneregeln im Betrieb einhalten (Zutritt, Schutzkleidung, Händehygiene, Schuhdesinfektion).
  • Verbringungsverbote für gehaltene Vögel, Eier, frisches Geflügelfleisch und tierische Nebenprodukte; Ausnahmen nur per behördlicher Genehmigung.
  • Keine Vogelmärkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen; keine Freilassungen zur Aufstockung des Wildvogelbestands.
  • Tierkörper über die Tierkörperbeseitigung (ZTN Süd) entsorgen; Schadnagerbekämpfung dokumentieren.
  • Transporte durch die Zone nur ohne Halt und möglichst über Hauptachsen; Fahrzeuge/Behälter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren.

Die Regelungen gelten ab Samstag, 8. November 2025.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Karte ist über die Bekanntmachungen auf der Website des Landratsamts (www.ortenaukreis.de/Landkreis-Verwaltung/Bekanntmachungen/) abrufbar. Dort sind auch weiterführende Hinweise zur Früherkennung und zu Biosicherheitsmaßnahmen verlinkt.

10.11.2025