Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Sachkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen

Nach insgesamt 20 Stunden Fortbildung haben Anfang November 24 Obst- und Weinbauern den Sachkundelehrgang Pflanzenschutz am Amt für Landwirtschaft erfolgreich abgeschlossen. Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben für alle, die beruflich mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, sie anwenden, lagern oder über sie beraten. „Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang und das Bestehen einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung erworben. Neben rechtlichen Aspekten des Pflanzenschutzes stehen die Themen Gerätekunde, Umweltschutz, Pflanzenschutzmittelreduktion und der Anwenderschutz auf dem Stundenplan“, erklärt Arno Zürcher, Leiter des Amts für Landwirtschaft.

Der Anwenderschutz hat bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln eine zentrale Bedeutung. Ziel ist es, Personen, die Pflanzenschutzmittel ausbringen, mischen oder mit ihnen in Kontakt kommen, vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Zum Anwenderschutz gehören alle Maßnahmen, die den direkten oder indirekten Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln verhindern oder verringern. Ein wesentlicher Bestandteil ist die persönliche Schutzausrüstung. Diese umfasst unter anderem Schutzanzug, Schutzhandschuhe, Gummistiefel, Schutzbrille und gegebenenfalls Atemschutz. Die Auswahl der geeigneten Ausrüstung richtet sich nach den Angaben auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt („Beipackzettel“) des jeweiligen Pflanzenschutzmittels.

Ebenso wichtig sind sichere Arbeitsweisen beim Ansetzen der Spritzbrühe, beim Befüllen und Reinigen von Geräten sowie bei der Anwendung auf dem Feld. Dazu gehört, dass Pflanzenschutzmittel nur mit zugelassenen, technisch einwandfreien Geräten ausgebracht werden dürfen. Essen, Trinken und Rauchen sind während der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln verboten, da hierdurch leicht eine Aufnahme über den Mund erfolgen kann.

Auch die ordnungsgemäße Gerätereinigung ist Gegenstand der Fortbildung. So sind nach jeder Anwendung alle Geräte gründlich zu reinigen und Reste ordnungsgemäß zu entsorgen. Hände, Gesicht und gegebenenfalls die gesamte Schutzkleidung sind zu waschen oder zu wechseln. Zudem sind bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmittel Sicherheitsabstände zu Gewässern, Wohngebiete und angrenzenden Flächen einzuhalten, um sich selbst, Dritte und die Umwelt nicht zu gefährden.

Auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Sachkundelehrgangs sind Anwender von Pflanzenschutzmitteln zur stetigen Weiterbildung verpflichtet. So muss in einem Zeitraum von drei Jahren eine Teilnahme von vier Stunden an einer staatlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen werden. Der nächste Lehrgang zur Erlangung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz findet im Januar und Februar 2026 am Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Straße 2 statt (siehe Ausschreibung unten).


Lehrgang zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz 2025

Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz ist Teil der guten fachlichen Praxis und Voraussetzung für den Kauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmittel im Erwerbsanbau. Falls keine erfolgreiche Ausbildung z.B. im Beruf Landwirt/in, Gärtner/in, Winzer/in, Forstwirt/in vorliegt, kann durch eine erfolgreiche Prüfung nach der Sachkundeverordnung der Nachweis erlangt werden.

Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft führt im Frühjahr 2026 bei ausreichender Anmeldung einen kostenpflichtigen Lehrgang „Sachkundennachweis Pflanzenschutz im Ackerbau“ durch. Die Kursabende finden voraussichtlich am 14., 21., 26. und 28. Januar 2026 von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr statt. Die Prüfung ist für den 2. Februar 2026 von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr geplant. Eventuell kann es nochmal zu Terminänderungen kommen. Anmeldungen hierzu sind noch online unter www.ortenaukreis.landwirtschaft-bw.de unter dem Punkt „Veranstaltungen“ möglich. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

07.11.2025