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Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.

  • Die Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: 70,00 EUR
    • unter 24 Jahre: 37,50 EUR.
  • Die Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 EUR) beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: 92,00 EUR
    • unter 24 Jahre: 59,50 EUR.
  • Die Gebühr für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 EUR) mit 32 Seiten / 48 Seiten beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: 102,00 EUR / 124,00 EUR
    • unter 24 Jahre: 69,50 EUR / 91,50 EUR.
  • Die Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: 140,00 EUR
    • unter 24 Jahre: 75,00 EUR.
  • Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde beim Einsatz der Aufnahmetechnik der Bundesdruckerei: 6,00 EUR
  • Die Gebühr für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR

Hinweise:

  • Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31,00 EURZuschlag bezahlen.
  • Den Antrag können Sie auch an einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag erheben.
  • Beim Einsatz der Lichtbildaufnahmetechnik eines anderen Herstellers als die Bundesdruckerei in der Behörde, kann eine andere Gebühr anfallen.