»Deckel zu!« - Abfallwirtschaft des Ortenaukreises kontrolliert künftig verstärkt überfüllte Tonnen
Im Ortenaukreis gilt: Die Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel mühelos schließen lässt. Abfall, der neben die Graue Tonne gestellt wird, wird bei der Hausmüllabfuhr nicht mitgenommen. Die einzige Ausnahme bilden die Roten Zusatzmüllsäcke.
Um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen, intensiviert die Abfallwirtschaft des Ortenaukreises die Abfallkontrollen. Die Außendienstmitarbeiter sind verstärkt im Einsatz, um überfüllte Tonnen oder nicht zulässige Beistellungen zu erfassen.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Grundsatz: „Deckel zu!“.
Um die Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden Regelungen aufmerksam zu machen, werden künftig Hinweisaufkleber auf unzulässigen Zusatzmüllsäcken angebracht, die darüber informieren, dass eine Mitnahme nicht erfolgen wird.
„Wenn der Platz in der Tonne dauerhaft nicht ausreicht, kann ein Wechsel zu einer größeren Tonne sinnvoll sein“, erklärt Sophia Neumaier, Abfallberaterin des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft. „Eine Anpassung der Tonnengröße oder der Anzahl der Behälter ist jederzeit möglich.“ Solche Änderungen können bequem über das Kundenportal auf der Website www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de oder über die AbfallApp Ortenaukreis gemeldet werden.
Sollte nur gelegentlich mehr Abfall anfallen, können Rote Zusatzmüllsäcke verwendet werden. Diese sind gegen eine Gebühr von 4,60 Euro bei den Rathäusern und Ortsverwaltungen sowie bei den Wertstoffhöfen oder im Landratsamt in Offenburg erhältlich. Die Roten Zusatzmüllsacke fassen ein Volumen von 50 Litern und dürfen am Abfuhrtag neben der Tonne bereitgestellt werden.
Für weitere Informationen rund um den Grundsatz „Deckel zu!“ steht die Abfallberatung des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter Telefon 0781 805 9600 oder E-Mail abfallberatung@ortenaukreis.de zur Verfügung.