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Inhalt
  • antragstellende Personen ab 24 Jahren:
    • ab 1. Januar 2021: 37,00 EUR
  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • für die Lichtbilderstellung in der Behörde beim Einsatz der Aufnahmetechnik der Bundesdruckerei: 6,00 EUR
  • für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR
  • gebührenfrei sind:
    • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
    • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
    • Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

Hinweise:

  • Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 EUR erhoben.
  • Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für die Bearbeitung kann diese Behörde auch ein Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 EUR erheben.
  • Beim Einsatz der Lichtbildaufnahmetechnik eines anderen Herstellers als die Bundesdruckerei in der Behörde, kann eine andere Gebühr anfallen.