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Inhalt
  • alter Personalausweis
  • Bescheinigung über die Namensänderung, beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit aktuellem Namen oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit aktuellem Namen
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Hinweise:

  • Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
  • Ab 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen akzeptiert. Sie können das Lichtbild je nach Ausstattung der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel Fotografen oder Fotoservice der dm-Drogeriemärkte) anfertigen. Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann. In der Übergangszeit kann in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein papiergebundenes Lichtbild akzeptiert werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Behörde über die dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten!