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Wenn der Kühlschrank spazieren geht

Das Landratsamt Ortenaukreis engagiert sich täglich für eine saubere Umwelt – nicht nur am „World Cleanup Day“

Am 20. September 2025 findet erneut der internationale Aktionstag „Weltaufräumtag“ statt – auch bekannt als „World Cleanup Day“. Dieser Aktionstag wurde 2018 ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für eine saubere und lebenswerte Umwelt zu stärken und der weltweiten Vermüllung entgegenzuwirken. Ziel ist es, Müll wie Plastikflaschen, Zigarettenkippen, Autoreifen, Kühlschränke und andere Abfälle gar nicht erst in die Umwelt gelangen zu lassen.

Weltweit machen an diesem Tag zahlreiche Menschen auf die Problematik der Umweltverschmutzung aufmerksam. In vielen Gemeinden organisieren sich Bürgerinnen und Bürger, um gemeinsam Müll zu sammeln und damit aktiv einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Denn Abfälle in der Natur stellen eine ernste Bedrohung für Tiere, Pflanzen und letztlich auch für den Menschen dar.

Auch das Landratsamt Ortenaukreis leistet – unabhängig vom „World Cleanup Day“ – tagtäglich einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt. Die Abfallrechtsbehörde, genauer gesagt das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht bearbeitet nahezu täglich Umweltmeldungen, die von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern gemeldet werden. Diese reichen von illegal entsorgtem Sperrmüll am Waldrand über alte Kühlschränke auf Wiesen bis hin zu gefährlichem Abfall wie Altöl oder Farbresten.

„Solche Müllablagerungen müssen schnellstmöglich beseitigt werden“, erklärt Maximilian Ganninger, Leiter des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht im Ortenaukreis. Dabei arbeite die Behörde eng mit den jeweiligen Gemeinden und Bauhöfen zusammen.

Wer seinen Abfall achtlos in der Natur entsorgt oder ihn sogar gezielt dort ablädt, gefährdet das Ökosystem und kann erhebliche Konsequenzen zu spüren bekommen. „Aus Plastik wird durch Witterungseinflüsse Mikroplastik, aus Bauschutt kann Gips ausgewaschen werden. Chemikalien und Giftstoffe, wie sie in Altöl oder Farben enthalten sind, gelangen ins Grundwasser und schaden Menschen, Tieren und Pflanzen“, so Ganninger.

Selbst vermeintlich harmlose Grünabfälle aus dem Garten können problematisch sein: Sie fördern die Ausbreitung sogenannter Neophyten – also gebietsfremder Pflanzenarten – und verdrängen damit heimische Arten. Grünabfälle und Heckenschnitt können bei den Wertstoffhöfen, den Sammelplätzen der Gemeinden oder bei Kompostierungsanlagen abgegeben werden. Diese pflanzlichen Abfälle werden dann der stofflichen Verwertung mit einer anschließenden Hygienisierung zugeführt. „Ein Verbrennen der Abfälle ist grundsätzlich verboten und darf nur in besonderen Einzelfällen erfolgen“, so Ganninger.

„Wilde Müllablagerungen oder das sogenannte ‚Littering‘ sind keine Kavaliersdelikte“, betont Ganninger. „Wer dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar mit einem Strafverfahren rechnen.“ Umweltverstöße sind im Bußgeldkatalog erfasst; viele Kommunen haben ihre Polizeiverordnungen entsprechend angepasst.

Günstiger ist immer die richtige Entsorgung. „Der Ortenaukreis nimmt auf seinen Wertstoffhöfen verschiedenste Abfallarten an, viele der aufgefundenen Abfälle können sogar kostenlos entsorgt werden. Und für gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Altöl, Farben oder Lacke, gibt es eine kostenlose Problemstoffsammlung“, ergänzt Günter Arbogast, Geschäftsführer des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis. Alle Infos zur richtigen Entsorgung gibt es auf der Website www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de, in der AbfallApp oder auf der Rückseite des Abfallkalenders.

Ein weiterer Aufgabenbereich des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht betrifft sogenannte „Schrottautos“, also Fahrzeuge ohne Zulassung, die auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt wurden. Diese gelten, wenn sie fahruntauglich oder beschädigt sind, als Abfall und müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entfernt werden. In der Regel wird ein entsprechender Hinweis am Fahrzeug angebracht. Wird das Auto nicht innerhalb eines Monats entfernt, erfolgt die Entsorgung durch die Behörde. Die Kosten trägt grundsätzlich der Halter.

Im Jahr 2024 wurde das Landratsamt Ortenaukreis in 54 Fällen tätig, vor allem entlang der Autobahn oder in Grenznähe.

„Der Schutz unserer Umwelt sollte für jeden Menschen selbstverständlich sein“, sagt Ganninger abschließend – nicht nur am Weltaufräumtag, sondern an jedem einzelnen Tag im Jahr.

11.09.2025