Kinderschutzfall im Verein - Beratung
Im Ortenaukreis können Vorstände, Gruppenleiter:innen und andere Verantwortliche – auch Ehrenamtliche in Vereinen – bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung fachliche Beratung bei folgenden Einrichtungen erhalten: Flyer mit Kontakten