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Kinderschutzfall im Verein - Beratung

Im Ortenaukreis können Vorstände, Gruppenleiter:innen und andere Verantwortliche – auch Ehrenamtliche in Vereinen – bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung fachliche Beratung bei folgenden Einrichtungen erhalten: Flyer mit Kontakten