- Der andere Elternteil stimmt zu oder
- die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil des Kindes entspricht am besten dem Wohl des Kindes.
- Bei Entzug des Sorgerechts von Amts wegen:
- Aufgrund konkreter Anhaltspunkte scheint eine schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohls begründet und
- die Eltern sind zur Abwendung dieser Gefahr nicht gewillt oder nicht in der Lage.
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