Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt muss die Scheidung in Ihrem Namen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Diese stellt den Scheidungsantrag Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann zu.

Hinweis: Das Datum der Zustellung des Antrags ist wichtig für den Versorgungsausgleich und den eventuellen Zugewinnausgleich. Gleichzeitig mit der Zustellung erhalten Sie jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Diesen müssen Sie ausfüllen und an das Gericht zurückschicken.

Durch den rechtskräftigen Beschluss des Gerichts ist die Ehe geschieden.

Gegen den Scheidungsbeschluss und die damit verbundenen Entscheidungen können Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.