Bürgergeld beantragen
Erstantrag auf Bürgergeld
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Zusätzlich benötigen wir verschiedene Unterlagen und Nachweise – sowohl von Ihnen als auch von allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Abhängig von Ihren persönlichen Lebensumständen prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen. Liegt ein Anspruch vor, berechnen wir die Höhe Ihres Bürgergelds gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Über die Entscheidung informieren wir Sie schriftlich per Post.
Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gerne- auch in unseren zusätzlichen Dienststellen.
Zur Beantragung von Bürgergeld benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung
- Mietvertrag inklusive der letzten Heiz‐ und Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge von allen Konten, Sparbüchern etc. der letzten drei Monate, bei Selbstständigen der letzten sechs Monate
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Nachweise über Erwerbseinkommen (Arbeitsvertrag, letzte drei Lohnabrechnungen)
- Bescheide über Leistungen anderer Sozialträger zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld, Renten
- Nachweise über den Wert von Vermögensanlagen und Vermögensgegenständen
Antragauf Weiterbewilligung (WBA) | Veränderungsmitteilung
Falls Sie bereits Leistungen vom Ortenau Jobcenter erhalten, reichen Sie bitte vier Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes einen Folgeantrag (Weiterbewilligungsantrag (WBA)) ein. Sie müssen lediglich eventuelle Änderungen angeben und die entsprechenden Nachweise beifügen.