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Inhalt
  • für die Beratung und Beurkundung einer freiwilligen Verpflichtung: das Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt, außer in der Stadt Konstanz, die ein eigenes Jugendamt hat.
  • für einen Antrag auf Betreuungsunterhalt: das Amtsgericht (Familiengericht), das für den gewöhnlichen Aufenthalt der oder des Unterhaltsverpflichteten zuständig ist