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Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, können Sie einen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten.

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.

Er beträgt ab dem 01.01.2025 monatlich

  • für Kinder unter sechs Jahren: EUR 227,00
  • für Kinder zwischen sechs und elf Jahren: EUR 299,00
  • für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 394,00

Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.