- Sie leben dauernd getrennt.
- Die Anspruchstellerin oder der Anspruchsteller ist bedürftig.
Entscheidend sind Einkommen und Zahlungsverpflichtungen der Unterhalt begehrenden Partnerin oder des Unterhalt begehrenden Partners und die Verpflichtung zu eigener Erwerbstätigkeit. - Die Anspruchsgegnerin oder der Anspruchsgegner ist leistungsfähig.
In jedem Fall sollten Sie sich vor der Antragstellung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.