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  • Sie leben dauernd getrennt.
  • Die Anspruchstellerin oder der Anspruchsteller ist bedürftig.
    Entscheidend sind Einkommen und Zahlungsverpflichtungen der Unterhalt begehrenden Partnerin oder des Unterhalt begehrenden Partners und die Verpflichtung zu eigener Erwerbstätigkeit.
  • Die Anspruchsgegnerin oder der Anspruchsgegner ist leistungsfähig.

In jedem Fall sollten Sie sich vor der Antragstellung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.