Geschwindigkeitsbeschränkung im Lierbachtal zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Das Landratsamt hat in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Offenburg beschlossen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h sowie ein generelles Überholverbot auf der Straße K5370 Lierbach/Allerheiligen anzuordnen. Bereits jetzt besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Ziel der neuen Maßnahme ist es, die Zahl der Unfälle zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Umsetzung erfolgt im Mai.
In den vergangenen Jahren haben sich auf der Kreisstraße viele Verkehrsunfälle ereignet, bei denen Motorradfahrer involviert waren. Es handelt sich um eine beliebte Motorradstrecke, auf der sich die Unfälle über die ganze Strecke verteilen.
Als weitere Maßnahme wird im Bereich des unteren Parkplatzes Kloster Allerheiligen an Wochenenden eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingeführt. Die Besucher, die vom Parkplatz zum Kloster gelangen müssen, queren dabei eine vielbefahrene Kreisstraße. Mit dieser Geschwindigkeitsbeschränkung wird die Verkehrssicherheit von Fußgängern erhöht. Eine ähnliche Maßnahme hat sich seit Jahren auch beim Mummelsee bewährt.