Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Die gesetzlichen Regelungen ruhen auf drei Säulen.
10-tägige Auszeit im Akutfall (Pflegeunterstützungsgeld)
Für die zehntägige Auszeit, die Angehörige beanspruchen können, wenn eine Pflegesituation akut eintritt, gibt es eine Lohnersatzleistung. Als Pflegeunterstützungsgeld werden im Grundsatz 90 Prozent des wegfallenden Nettoentgelts gezahlt.
Pflegezeit
Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um nahe Angehörige zu pflegen, hat einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Damit soll es für die Betroffenen leichter werden, ihren Lebensunterhalt in der Pflegephase zu bestreiten. Der Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen. Der Rechtsanspruch auf Freistellung besteht gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 15 Beschäftigten.
Familienpflegezeit
Einen Rechtsanspruch gibt es auch für eine 24-monatige Familienpflegezeit. Hier können pflegende Beschäftigte ihre Arbeitszeit bis auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden reduzieren. Den Einkommensausfall können Sie durch ein zinsloses Darlehen abfedern, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten zu beantragen ist. Der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gilt gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten.
Mehr Gestaltungsspielraum
Die Freistellungsmöglichkeiten für die Pflege naher Angehöriger können miteinander kombiniert werden. Die Gesamtdauer beträgt maximal 24 Monate. Der Begriff der "nahen Angehörigen" wird für das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz erweitert: auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften und Schwägerinnen und Schwager werden berücksichtigt. Die Regelungen gelten auch für Eltern und Angehörige pflegebedürftiger Kinder, die nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut werden. Auch für die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht für maximal drei Monate die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren.