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Gebühren ab 7. Februar 2026:

  • antragstellende Personen ab 24 Jahren: 46,00 EUR
  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: 27,60 EUR
  • für die Lichtbilderstellung in der Behörde : 6,00 EUR
  • für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR
  • gebührenfrei sind:
    • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
    • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
    • Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

Hinweise:

  • Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 EUR erhoben.
  • Den Antrag können Sie auch an einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 EUR , bei Auslandsdeutschen von 30 EUR erheben.