- wenn die Namensführung bei der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt wird: das Standesamt, vor dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wird
- wenn die Namensänderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, müssen Sie die Erklärung bei einem Notariat oder Standesamt öffentlich beglaubigen lassen
- wenn die Lebenspartnerschaft nicht in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet ist: das Standesamt am Wohnsitz der Lebenspartner
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