- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- Nachweis über die erfolgte Namensänderung
- wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
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