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Leistungsminderung

Minderung bei einem Meldeversäumnis:

Wenn Sie trotz Rechtsfolgebelehrung nicht zu einem Termin beim Ortenau Jobcenter erscheinen und hierfür keinen wichtigen Grund darlegen können, werden Ihnen 10 % des für Sie maßgebenden Regelsatzes gekürzt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. So können wir gemeinsam einen passenden Ersatztermin vereinbaren.

Pflichtverletzung:

Wenn wir gemeinsam mit Ihnen vereinbart haben, dass Sie zum Beispiel an einer Maßnahme teilnehmen oder eine Arbeitsgelegenheit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dieser Vereinbarung nachzukommen. Tut Sie das nicht oder brechen Sie die Teilnahme ohne triftigen Grund vorzeitig ab, kann dies zu einer Kürzung Ihrer Regelleistungen führen.

Diese Kürzungen erfolgen gestaffelt:

  • beim ersten Verstoß: 10% für einen Monat
  • beim zweiten Verstoß: 20% für zwei Monate
  • beim dritten Verstoß: 30% für drei Monate

Sollten Sie für eine Maßnahme oder Ähnliches gemeldet werden, erhalten Sie vorab eine Rechtsfolgebelehrung von uns. In dieser werden Sie darüber informiert, welche Konsequenzen eine Nichtteilnahme oder ein Abbruch haben könnte.

Sollten Sie eine Maßnahme nicht antreten können oder abbrechen wollen, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns. Im gemeinsamen Gespräch kann oft eine passende Lösung gefunden und somit Leistungsminderungen vermieden werden.