Informationen für Arbeitsuchende
Persönliche(r) Ansprechpartner/in
Sie beziehen Bürgergeld und suchen Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle? Sie möchten sich weiterbilden oder umschulen lassen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Damit wir Sie bestmöglich unterstützen können ist es wichtig, dass wir uns kennenlernen. Gemeinsam erarbeiten wir z. B. wo Ihre Stärken und Schwächen liegen, wo Entwicklungsbedarf besteht und was Sie motiviert.
Die Arbeit geschieht mit Ihnen zusammen, Hand in Hand.
Wir bitten Sie um offene, respektvolle Gespräche und um die Einhaltung von Gesprächsterminen. Lassen Sie es uns umgehend wissen, wenn sich etwas in Ihrer Lebenssituation verändert.
Der erste Schritt
Sie stellen einen Antrag auf Bürgergeld. Spätestens nach Bewilligung der Leistungen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Sollten Sie schneller einen Gesprächstermin zum Thema Arbeitsvermittlung benötigen, können Sie auch vor Einladung um einen Termin bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner bitten.
Hierbei besprechen wir die aktuelle Situation und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können. Ebenso informieren wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten.
Kooperationsplan
Der Kooperationsplan ist ein Zielsetzungsplan, in dem wir unterschiedliche Punkte festhalten.
- Wo stehen Sie aktuell? Was bringen Sie mit?
- Was ist Ihr Ziel? In welche Richtung möchten Sie sich entwickeln?
- Wie können wir Sie mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, damit Sie dieses Ziel erreichen?
- Was tragen Sie dazu bei Ihr Ziel zu erreichen?
Diesen Plan erstellen wir in gegenseitigem Einvernehmen und kooperativ. Er ist ohne Unterschrift gültig und beinhaltet keine Rechtsfolgen.
Angebote für Bürgergeldbeziende
Um Sie bestmöglich bei der Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme zu unterstützen, bieten wir Ihnen folgende Fördermöglichkeiten an:
Gruppen- sowie Einzelcoachings bei einem Träger
Die Teilnahme an einem Coaching kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Welches der Angebote für Sie passend ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Beispiele hierfür sind:
Eignungs- und Potentialanalyse
Bewerbungsmappen-Check
Individuelles Bewerbercoaching
Verbesserung der Vermittlungschancen
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Wir können Ihnen finanzielle Unterstützung bei Bewerbungen bzw. der Arbeitsaufnahme bieten.
Beispiele hierfür sind:
Bewerbungskosten
erforderliche Arbeitsmittel
Nachweise
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
Bitte beachten Sie hier, dass Sie die Erstattung für diese Kosten im Vorfeld beantragen müssen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Persönliche Ansprechpartnerin/Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Kosten für IT-Ausstattung können nicht über das Vermittlungsbudget finanziert werden.
Berufliche Weiterbildung
Sie haben Interesse an einer beruflichen Weiterbildung, Umschulung oder möchten Ihren Hauptschulabschluss nachholen?
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten und Voraussetzungen.
Leistungen für Bildung & Teilhabe
Allgemeine Informationen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung - Nachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen - Lernmaterial (Schulpauschale)
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8. jeden Jahres und 50 Euro im Februar) - Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 15 Euro monatlich für - Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für: - eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Voraussetzungen
Die Familie erhält:
- Bürgergeld
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistunge
Das Kind ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
Das Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
- für die Übernahme der Mittagessenskosten:
- Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
- Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
- Die Einrichtung stellt einen Beleg aus.
- für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
- Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
- Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
- für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
- Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
- Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
- Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
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Leistungsminderung
Minderung bei einem Meldeversäumnis:
Wenn Sie trotz Rechtsfolgebelehrung nicht zu einem Termin beim Ortenau Jobcenter erscheinen und hierfür keinen wichtigen Grund darlegen können, werden Ihnen 10 % des für Sie maßgebenden Regelsatzes gekürzt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. So können wir gemeinsam einen passenden Ersatztermin vereinbaren.
Pflichtverletzung:
Wenn wir gemeinsam mit Ihnen vereinbart haben, dass Sie zum Beispiel an einer Maßnahme teilnehmen oder eine Arbeitsgelegenheit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dieser Vereinbarung nachzukommen. Tut Sie das nicht oder brechen Sie die Teilnahme ohne triftigen Grund vorzeitig ab, kann dies zu einer Kürzung Ihrer Regelleistungen führen.
Diese Kürzungen erfolgen gestaffelt:
- beim ersten Verstoß: 10% für einen Monat
- beim zweiten Verstoß: 20% für zwei Monate
- beim dritten Verstoß: 30% für drei Monate
Sollten Sie für eine Maßnahme oder Ähnliches gemeldet werden, erhalten Sie vorab eine Rechtsfolgebelehrung von uns. In dieser werden Sie darüber informiert, welche Konsequenzen eine Nichtteilnahme oder ein Abbruch haben könnte.
Sollten Sie eine Maßnahme nicht antreten können oder abbrechen wollen, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns. Im gemeinsamen Gespräch kann oft eine passende Lösung gefunden und somit Leistungsminderungen vermieden werden.