Bereich Ausbildung
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung soll (junge) Menschen mit erschwerter Vermittlungsperspektive auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Als betriebliches Langzeitpraktikum (vier bis maximal zwölf Monate) dient es als Brücke und bietet Jugendlichen durch einen „soften“ Einstieg die Chance, Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Dabei sollten sich die Inhalte des EQs am 1. Ausbildungsjahr orientieren und analog aufgebaut sein – auch der Besuch einer Berufsschule ist sinnvoll (bei Berufsschulpflichtigen zwingend erforderlich). Bei gutem Erfolg kann die Leistung angerechnet werden - die Teilnehmenden können in das reguläre 2. Ausbildungsjahr übergehen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte sorgfältig mit den zuständigen Kammern geprüft und geklärt werden.
Das EQ wird finanziell vom Bund gefördert. Förderberechtigt sind alle privaten Arbeitgebenden – dabei können diese mit einem Lohnzuschuss von bis zu 276 Euro/Monat (Stand 2024) zuzüglich eines pauschalen Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden. Am Ende einer jeden Einstiegsqualifizierung muss ein betriebliches Zeugnis ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)
Die Assistierte Ausbildung flexibel (ASA flex) richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer individuellen Situation besondere Hilfen beim Erreichen des Ausbildungsziels benötigen.
Gezielte Hilfe vor und während der Ausbildung - so läuft ASA flex ab:
Die Vorphase: den Teilnehmenden werden durch Bewerbertrainings und/oder betrieblichen Erprobungen eine zielorientierte Begleitung bei der Ausbildungssuche ermöglicht. In dieser Zeit kann bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden.
Begleitende Phase: Die anschließende Phase orientiert sich am individuellen Bedarf der Auszubildenden. Die Ausbildungsbegleitenden unterstützen dabei während der gesamten Ausbildungsdauer die jungen Erwachsenen passgenau in allen Angelegenheiten – sowohl im Betrieb als auch darüber hinaus. Der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Ausbildung ist dabei immer das Ziel.
Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit beziehungsweise den Trägern der Grundsicherung finanziert.
Maßnahme bei Arbeitgebenden (MAG) // Probearbeit / Praktikum
Eine Maßnahme bei Arbeitgebenden (MAG) nach §45 SGB III ist eine Art unentgeltliches Praktikum bzw. Probearbeit, welche für eine bestimmte Dauer vereinbart werden kann. Ziel ist es, die Potenziale der Bewerbenden besser kennen zu lernen. Dabei steht die berufliche Erprobung bzw. die Eingliederung in Arbeit im Vordergrund.
Information: MAG stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: Zuständig ist der Unfallversicherungsträger, dem der Arbeitgeber angehört. Zur Klärung einer eventuellen Beitragspflicht setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger in Verbindung.