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Was ist eigentlich eine sogenannte Kinderfrau?

Kinderfrauen sind qualifizierte Tagespflegepersonen, die die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen. Zu ihren Aufgaben gehören ausschließlich Hausarbeiten, die direkt mit der Betreuung der Kinder in Verbindung stehen: z.B. Kochen und Geschirr spülen des Mittagessens für die Kinder, aber nicht Bügelwäsche. Kinderfrauen sind Angestellte im Haushalt der Eltern und werden, sofern ihr Verdienst nicht den gesetzlichen Freibetrag übersteigt im Rahmen des Haushaltscheck-Verfahrens bei der Bundesknappschaft angemeldet. Pauschal werden von dort 2% Steuer und je 5% Renten- und Krankenversicherung abgezogen.