Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Besuch einer der folgenden Schulformen:
- weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnen
- Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen
- Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
- Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
- Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg
- höhere Fachschule oder Akademie
- Staatsangehörigkeit:
- Förderberechtigt sind neben Deutschen in der Regel auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind z.B. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EZ, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.
Nehmen Sie früh Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, weil die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist.
- Förderberechtigt sind neben Deutschen in der Regel auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind z.B. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EZ, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.
- Persönliche Eignung
Ihre Leistungen müssen erwarten lassen, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen. - Alter bei Beginn des Ausbildungsabschnitts: unter 45 Jahre
- Kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen
Das Einkommen Ihrer Eltern beziehungsweise Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau reicht für eine Unterstützung nicht aus. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. - Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung ohne die Berücksichtigung des Elterneinkommens möglich. Die zuständige Stelle prüft dies während des Antragsverfahrens anhand Ihres Lebenslaufes.