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Inhalt
  • Antragsformular oder Online-Antrag
  • Standesamtliche Dokumente über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (zum Beispiel Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit: Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltsbescheinigung
  • Aktueller, lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit genauer Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
  • Ausbildungsnachweise: Zeugnisse, Diplom, Berufsausübungserlaubnis, Registrierung, Fächer- und Studienübersicht, Fachprüfung, Fachpraktikum und so weiter
  • Gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitsbuch, Index)
  • bei Wohnsitz
    • in Deutschland: Bescheinigung über Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde. (Kopie der Anmeldung);
    • im Ausland: Glaubhaftmachung, dass die Berufsausübung in Baden-Württemberg angestrebt wird. Hierzu sind geeignete Unterlagen vorzulegen, zum Beispiel Bestätigung des künftigen Arbeitgebers
  • Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse eines anerkannten Sprachinstituts (kann nachgereicht werden)

Folgende Unterlagen wird die zuständige Stelle im Laufe des Verfahrens anfordern:

  • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (nicht bei Sozialarbeitern oder Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen oder Sozialpädagoginnen):
    • Bei Wohnsitz in Deutschland: Dokumente aus Ihrem Heimatland und aus Ihrem Ausbildungsland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen, sowie ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland und aus Ihrem Ausbildungsland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • Aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf nicht ungeeignet sind mit Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes (nicht bei Sozialarbeitern oder Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen oder Sozialpädagoginnen)

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Hinweis: Bitte senden Sie ausschließlich beglaubigte Kopien und niemals Originale ein! Von fremdsprachigen Unterlagen werden eine Kopie in der Originalsprache und eine Kopie einer deutschen Übersetzung benötigt. Übersetzungen müssen Sie von einer öffentlich bestellten oder beeidigten DolmetscherIn oder ÜbersetzerIn beziehungsweise von einem öffentlich bestellten oder beeidigten DolmetscherIn oder ÜbersetzerIn anfertigen lassen. Eingereichte Unterlagen können nicht zurückgegeben werden.