geschlossene Einrichtungen
Unter einer geschlossenen Einrichtung versteht man einen Wohnbereich in der Regel in einem Pflegeheim, der von den Bewohner*innen nicht selbstständig verlassen werden kann. Für solch einen Bereich benötigt man einen richterlichen Beschluss für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Dieser ist auch notwendig, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
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Wichern-Haus
momentan nur auf Anfrage möglich
Paul-Gerhardt-Werk e.V.
Louis-Pasteur-Straße 12
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77654 Offenburg
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aczepta Haus Burgerwaldsee
Olga-von-Wedelstaedt-Straße 3
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77656 Offenburg
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Pflege- und Betreuungsheim Ortenau
Haus am Harmersbach
Mobile Menschen mit Demenz und schweren Verhaltensauffälligkeiten.
Die Einrichtung kann von den Bewohnern nicht selbstständig verlassen werden und benötigt daher zur Unterbringung einen richterlichen Beschluss
Spitalstraße 11b
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77736 Zell am Harmersbach
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AWO Seniorenzentrum Hanauerland
Hauptstraße 1a
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77866 Rheinau-Freistett
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Kursana Domizil
Friesenheim - Haus Ignatius
Stefan Lott
Tavaux Stra 22
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77948 Friesenheim