- ausgefüllter Antrag
- Immatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk ?nach § 9 BAföG« im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Formblatt 02).
- Gegebenenfalls Kopie des
- aktuellen Aufenthaltstitels.
- wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen:
- Kopie der Meldebescheinigung oder
- Kopie des Mietvertrages, wenn vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert
- wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken und Pflegeversicherungsnachweis mit
- Rechtsgrundlage und
- Beitragshöhe.
- gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
- Lohnabrechnung vom Nebenjob oder eine Kopie des Werkvertrags,
- Waisenrentenbescheid,
- Stipendiumsbescheid,
- Riester-Renten-Bescheinigung.
- Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug.
- Sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt, kann der Vordruck ?Vereinfachte Vermögensfeststellung« beigefügt werden
- wenn Sie ein Auto haben:
- Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
- Kraftfahrzeugschein.
- vom 5. Fachsemester an: Leistungsnachweis in Form von
- einem Zeugnis über eine Zwischenprüfung oder
- einer Bescheinigung der Hochschule über das Erreichen der üblichen Leistung oder
- einem Nachweis über die übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten
- Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Inhalt