- für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der interdisziplinären Frühförderung: das Sozialministerium
- für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der sonderpädagogischen Frühförderung: das Kultusministerium
- für allgemeine fachliche Fragen zur Frühförderung: die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung (Medizinischer Bereich und Pädagogischer Bereich) beim Regierungspräsidium Stuttgart
- für individuell auf das jeweilige Kind bezogene Fragen von Eltern:
- für die sonderpädagogische Frühförderung die Regionalen Arbeitsstellen Frühförderung bei den Staatlichen Schulämtern oder
- jede sonderpädagogische Beratungsstelle
- für die interdisziplinäre Frühförderung die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen
- jede Interdisziplinäre Frühförderstelle
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