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Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn

  • die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
  • die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist,
  • alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
    • bei sonstigen Personen 3.000 Euro übersteigen.