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Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Sie müssen einen vollständigen und prüffähigen Antrag vorlegen
  • Die Wohnungsgröße muss angemessen sein.
  • Bezeichnung anerkannter Personengruppen in der Förderzusage
  • Für eine Förderung des Neubaus oder Erwerbs neuen Mietwohnraums sowie der Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahme zur Schaffung von Mietwohnraum ist eine Eigenleistung in Form von Eigenkapital erforderlich.
  • Grundsätzlich ist eine EU-beihilferechtliche Vorgabe (Verbot der Überkompensation) einzuhalten.
  • Für die Förderung von Neubaumaßnahmen und die Förderung des Neuerwerbs sowie der Förderung der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an noch neuen Wohnungen des Mietwohnungsbestands muss die Voraussetzung des Neubaustandards Plus erfüllt sein.
  • Bei geförderten Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen Sie beachten, dass die verwendeten Bauteile den Anforderungen des GEG entsprechen (zum Beispiel den Richtlinien zum U-Wert).