Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:
- Sie müssen einen vollständigen und prüffähigen Antrag vorlegen
- Die Wohnungsgröße muss angemessen sein.
- Bezeichnung anerkannter Personengruppen in der Förderzusage
- Für eine Förderung des Neubaus oder Erwerbs neuen Mietwohnraums sowie der Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahme zur Schaffung von Mietwohnraum ist eine Eigenleistung in Form von Eigenkapital erforderlich.
- Grundsätzlich ist eine EU-beihilferechtliche Vorgabe (Verbot der Überkompensation) einzuhalten.
- Für die Förderung von Neubaumaßnahmen und die Förderung des Neuerwerbs sowie der Förderung der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an noch neuen Wohnungen des Mietwohnungsbestands muss die Voraussetzung des Neubaustandards Plus erfüllt sein.
- Bei geförderten Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen Sie beachten, dass die verwendeten Bauteile den Anforderungen des GEG entsprechen (zum Beispiel den Richtlinien zum U-Wert).