Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Qualifizierte und anbieterunabhängige Ingenieure/Architekten oder Ingenieurinnen/Architektinnen beziehungsweise Gebäudeenergieberater oder Gebäudeenergieberaterinnen erstellen das Gutachten.
- Das Gutachten erfolgt im Auftrag
- der Haus- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen,
- der Mieter oder Mieterinnen beziehungsweise der Pächter oder Pächterinnen von Gebäuden oder
- von kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte beziehungsweise weniger als 50 Millionen Euro Umsatz; für landwirtschaftliche Betriebe gilt eine Umsatzgrenze von 1 Million Euro).
- Das Gebäude
- befindet sich in Deutschland,
- wird zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt und
- wurde mit einer vor 1995 erteilten Baugenehmigung errichtet.