Vollstationäre Pflege
Bei der vollstationären Pflege übernimmt die Pflegekasse monatlich pauschal
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|
131 € |
805 € |
1.319 € |
1.855 € |
2.096 € |
Für die Pflegegrade 2 bis 5 wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil der Versicherten in vollstationärer Pflege für die festgeschrieben, d. h. erhöht sich der Pflegegrad in diesem Bereich, bleibt der Eigenanteil gleich.
Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zu dem pflegebedingten Eigenanteil inkl. Ausbildungsumlage.
Er steigt mit der Dauer der Pflege:
- Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 % des pflegebedingten Eigenanteils,
- im zweiten Jahr 30 %,
- im dritten Jahr 50 %
- und danach 75 %.